Unterrichtsbedingungen, AGB

Unterrichtsbedingungen, AGB

Shima Rocks ist NICHT an Schulferien und Feiertage gebunden.

1. Durch die Unterschrift der Schülerin/ des Schülers bzw. der gesetzlichen Vertreterin/ des gesetzlichen Vertreters wird die Anmeldung zum bindenden Unterrichtsvertrag.

2. Der Unterricht wird 1 x wöchentlich (4 x monatl.) erteilt. Ausnahmen: Für Berufstätige die nicht wöchentlich können z.B. wegen Schichtarbeit ist ein 14-tägiger Unterricht/ 2 x monatl. zu 2 Doppelstdunden möglich.

3. Der monatliche Betrag ist jeweils in der ersten Woche eines Monats fällig. Fängt der Unterricht nicht zum Monatsanfang an, so ist der Betrag für den Anfangsmonat innerhalb einer Woche nach Unterrichtsbeginn zu bezahlen. Für nicht geleistete bzw. verspätete Zahlungen wird eine Gebühr von 5,- Euro berechnet.

4. Mit dem Unterricht kann jederzeit begonnen werden. Das Unterrichtshonorar wird ab Vertragsbeginn berechnet.

5. Der Unterricht findet an fest vereinbarten Terminen, d.h. gleicher Wochentag, gleiche Uhrzeit statt. – Flexibler Unterricht: Es ist möglich pro Quartal
max. 1 seitens der Schülerin/ des Schülers ausgefallene Unterrichtseinheit nachzuholen.
Kann die Lehrkraft den Unterricht nicht erteilen, so wird der Unterricht nach- bzw. vorgegeben.

6. Von der Schülerin/ dem Schüler nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten (Nichterscheinen, ohne vor Unterrichtsbeginn abzusagen) können weder nachgeleistet noch rückvergütet werden.

7. Das Unterrichtsverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Quartal (Jan, April, Juli, Okt.) schriftlich gekündigt werden. Bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Quartal/ 3 Monate.

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